Netz-24.com | Deutsche Bahn “verliert” Tickets nach der Reklamation durch Kunden
Seit Sommer 2009 ist die Bahn verpflichtet, bei Fahrplanüberschreitungen von mehr als 60 Minuten bis zur Hälfte des Ticketpreises zu erstatten. Doch der Deutschen Bahn schein fast jedes Mittel recht zu sein, um dieser Verpflichtung nicht nachkommen zu müssen. So bekamen schriftlich reklamierende Kunden in mehreren Fällen von der Bahn die Antwort, sie sollten die Fahrkarte als Beleg einreichen – nur so sei eine Entschädigung möglich. Doch die meisten Kunden hatten das Ticket schon ihrer Reklamation beigefügt
Samstag, Juli 24, 2010
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